2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. März 2021 (Postaufgabe) reichten die Kläger beim Gerichtspräsidium Laufenburg ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein und beantragten: " 1. Die Obhut über die Gesuchsteller 1 [Kläger 2] und 2 [Kläger 3] sei der Kindsmutter zuzuteilen. 2. Dem Gesuchsgegner sei ein gerichtsübliches Besuchsrecht zuzusprechen. 3. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Kindsmutter an den Unterhalt der beiden Gesuchsteller 1 [Kläger 2] und 2 [Kläger 3] monatlich vorschüssig Fr. 2'365.00 pro Kind zu bezahlen zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen.