"1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid liess die Klägerin, vertreten durch die C. AG, mit Eingabe vom 21. Juni 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde erheben.