3.2.1. 3.2.1.1. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, den Sohn D._____ vorerst im Rahmen eines begleiteten Besuchsrechts, jedes zweite Wochenende pro Monat 3 Stunden zu besuchen. Dieses Besuchsrecht gilt vorerst für ein halbes Jahr seit dessen erstmaligen Ausübung. Ein abweichendes oder weitergehendes Besuchsrecht sowie ein allfälliges Ferienrecht des Kindsvaters bleiben nach Absprache unter den Parteien und des Beistandes und unter Wahrung des Kindeswohls vorbehalten.