6.2.2). Ein anwaltlich vertretener Gesuchsteller hat für alle seine Behauptungen Belege unaufgefordert einzureichen. Unterlässt er dies, ist ihm keine Nachfrist anzusetzen (AGVE 2002 S. 68 f.; BGE 5A_311/2023 Erw. 3.2). Im Anweisungsverfahren sind der Klägerin wohl (ausgangsgemäss) keine Kosten entstanden bzw. den von ihr geleisteten Kostenvorschuss kann sie innerhalb eines Jahres auf dem Betreibungsweg beim Beklagten erhältlich machen, sollte der im Anweisungsverfahren unterlegene Beklagte diesen Betrag nicht freiwillig zurückerstatten.