2.4. Am 9. März 2023 fand vor dem Gerichtspräsidium Q._____ die Verhandlung statt, zu welcher der Beklagte nicht (resp. nur dessen Rechtsvertreter) erschien. Die Klägerin wurde befragt. Mit gleichentags gefälltem Entscheid wurden C._____ und D._____ unter die Obhut der Klägerin gestellt (Ziff. 3.1). Der Beklagte wurde berechtigt, D._____ jeden zweiten Samstag von 14.00 - 18.00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen. Ein weitergehendes oder anderslautendes Besuchsrecht oder ein Ferienrecht wurde der Absprache der Parteien überlassen (Ziff. 3.2.1). Das Begehren der Klägerin betreffend alleiniges Sorgerecht wurde abgewiesen (Ziff.