2. 2.1. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2022 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q._____ die Regelung des Getrenntlebens u.a. mit den Begehren, die Kinder C._____ und D._____ seien unter ihre Obhut zu stellen und auf ein Besuchs- und Ferienrecht des Beklagten sei zu verzichten. 2.2. Mit Klageantwort vom 18. Januar 2023 beantragte der Beklagte u.a., es seien die Kinder unter die alternierende Obhut der Parteien zu stellen und es sei ein angemessenes Ferienbesuchsrecht festzulegen. 2.3. Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 beantragte die Klägerin ergänzend, ihr sei das alleinige Sorgerecht betreffend die Kinder zuzuweisen.