1. Mit Eingabe vom 4. November 2022 reichte die Kantonspolizei Aargau beim Familiengericht Q._____ eine Gefährdungsmeldung aufgrund eines Vorfalls von häuslicher Gewalt im Haushalt der Parteien am 2. November 2022 ein. Es bestehe ein hohes Gewaltrisiko des Vaters (Beklagten) gegenüber der Familie. Es wurde beim Familiengericht Q._____ das Verfahren KE.2022.678 für die Kinder C._____ (geb. tt.mm. 2006) und D._____ (geb. tt.mm. 2012) der Parteien eröffnet.