Die Forderung gegenüber der I. AG in der Höhe von Fr. 28'492.45 (Betreibung Nr. XXX) ist gemäss den Angaben des Beklagten an die F. AG abgetreten und mit der Betreibung Nr. XXX im Umfang von Fr. 37'281.60 (erneut) gefordert worden (Beschwerde, S. 6). Auch wenn sich aus den Unterlagen nicht ergibt, weshalb die Forderung nach deren Abtretung von Fr. 28'492.45 auf Fr. 37'281.60 angestiegen ist, so ist dem Schreiben der F. AG vom 6. April 2023 zu entnehmen (Beschwerdebeilage 14), dass die ursprüngliche Gläubigerin die I. AG war. Es ist somit glaubhaft gemacht, dass es sich um die identische Forderung handelt, zumal sich die Erhöhung der Forderung mit dem aufgelaufenen Zins erklären liesse.