Mit diesem Betrag ist die um die vor der Konkurseröffnung erfolgte Tilgung im Umfang von Fr. 1'625.40 reduzierte Konkursforderung der Klägerin inklusive Zinsen und Kosten von Fr. 1'803.35 (vgl. Vorladung des Bezirksgerichts Aarau vom 11. Mai 2023 [vorinstanzliche Akten]) ohne Weiteres gedeckt und die erste Voraussetzung von Art. 174 Abs. 2 SchKG (Hinterlegung des geschuldeten Betrags beim oberen Gericht zuhanden des Gläubigers) erfüllt. -6-