2.2.2. Nachdem der Beklagte in der Betreibung Nr. XXX am 25. Mai 2023 eine Zahlung von Fr. 1'625.40 an das Regionale Betreibungsamt Buchs geleistet hatte, hinterlegte er am 14. Juni 2023 zugunsten der Klägerin einen Betrag von Fr. 6'000.00 bei der Obergerichtskasse (Beschwerdebeilage 15). Mit diesem Betrag ist die um die vor der Konkurseröffnung erfolgte Tilgung im Umfang von Fr. 1'625.40 reduzierte Konkursforderung der Klägerin inklusive Zinsen und Kosten von Fr. 1'803.35 (vgl. Vorladung des Bezirksgerichts Aarau vom 11. Mai 2023 [vorinstanzliche Akten]) ohne Weiteres gedeckt und die erste Voraussetzung von Art.