Gemäss Zwischenbilanz für die Monate Januar 2023 bis März 2023 resultiere für diese drei Monate ein Gewinn von Fr. 25'269.24. Der Beklagte habe einen Auftrag für die G. GmbH im Umfang von Fr. 34'464.00 erhalten, welchen er ab 1. August 2023 ausführen werde.