der Obergerichtskasse hinterlegt, wobei die eine Schuld aufgrund der eingereichten Mehrwertsteuerabrechnung mit Fr. 1'495.15 tiefer ausfalle als die in Betreibung gesetzte Forderung in der Höhe von Fr. 2'000.00. Sollte aus dem Konkursverfahren noch eine Restforderung zu Gunsten der Klägerin offen sein, habe er, wie erwähnt, einen Betrag von Fr. 6'000.00 bei der Obergerichtskasse hinterlegt. Der Beklagte führe mit seinem Unternehmen Gipserarbeiten durch. Gemäss der Bilanz- und Erfolgsrechnung 2022 habe er im Jahr 2022 einen Gewinn von Fr. 89'732.75 erzielt. Gemäss Zwischenbilanz für die Monate Januar 2023 bis März 2023 resultiere für diese drei Monate ein Gewinn von Fr. 25'269.24.