2. 2.1. Der Beklagte macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass er die Konkursforderung in der Höhe von Fr. 1'625.40 am 25. Mai 2023 und somit vor der Konkurseröffnung beim Betreibungsamt Buchs einbezahlt habe. Er sei davon ausgegangen, dass sich die Angelegenheit erledigt habe und die Klägerin über die Zahlung informiert werde. Am gleichen Tag habe er zudem weitere Zahlungen an die SVA Aargau und den D. geleistet. Betreffend die noch offenen Positionen im Betreibungsregister gelte das Folgende: