3. 3.1. Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 6. Juni 2023 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 16. Juni 2023 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Konkurses sowie die aufschiebende Wirkung. 3.2. Der Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 20. Juni 2023 die aufschiebende Wirkung. 3.3. Am 11. Juli 2023 reichte die Klägerin eine Beschwerdeantwort ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: