Der Gesuchsteller hat mit Ausnahme eines – auf die D. GmbH lautenden – Bankkontoauszugs der Credit Suisse keinerlei (Buchhaltungs-)Unterlagen hinsichtlich der Gesellschaft eingereicht, womit über deren finanzielle Situation (insb. Gewinn/Verlust und Aktiven) nichts bekannt ist. Der Gesuchsteller hat im gesamten Verfahren auch nicht geltend gemacht, dass die D. GmbH keine Buchhaltung führe. Nachdem eine Gesellschaft nicht selten über mehr als ein Bankkonto verfügt und der eingereichte Bankkontoauszug der Credit Suisse lediglich den Zeitraum von 30 Tagen aufzeigt (März 2023), ist er für die Ermittlung der finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers nicht aussagekräftig.