4.2. Es ist unbestritten und dem Handelsregister des Kantons Aargau zu entnehmen, dass der Gesuchsteller alleiniger Gesellschafter wie auch Geschäftsführer der D. GmbH ist. Soweit ersichtlich, bezieht der Gesuchsteller sein Einkommen denn auch ausschliesslich von der D. GmbH und steht im Übrigen in keinem Arbeitsverhältnis. Der Gesuchsteller hat mit Ausnahme eines – auf die D. GmbH lautenden – Bankkontoauszugs der Credit Suisse keinerlei (Buchhaltungs-)Unterlagen hinsichtlich der Gesellschaft eingereicht, womit über deren finanzielle Situation (insb. Gewinn/Verlust und Aktiven) nichts bekannt ist.