Er habe das auf der Homepage des Bezirksgerichts Baden zur Verfügung gestellte Formular mit sämtlichen verlangten Beilagen, unter anderem der Bestätigung der Wohnsitzgemeinde über das erzielte Einkommen und Vermögen, wie auch den Veranlagungsdetails der Steuerbehörde, dem Lohnausweis 2022 und dem aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister, worin auch die Pfändung der C. AG erwähnt werde, verwendet. Aus dem Betreibungsregisterauszug sei auch ersichtlich, dass drei Verlustscheine im Betrag von Fr. 153'773.75 zulasten des Gesuchstellers bestünden.