Er habe in der Folge ein ausführlich begründetes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt und zwar weitgehend analog dem Gesuch, welches er bereits im Zusammenhang mit der "Erstklage" vom 14. Mai 2021 gestellt habe. Er habe das auf der Homepage des Bezirksgerichts Baden zur Verfügung gestellte Formular mit sämtlichen verlangten Beilagen, unter anderem der Bestätigung der Wohnsitzgemeinde über das erzielte Einkommen und Vermögen, wie auch den Veranlagungsdetails der Steuerbehörde, dem Lohnausweis 2022 und dem aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister, worin auch die Pfändung der C. AG erwähnt werde, verwendet.