Mit Entscheid vom 12. April 2022 sei das Bezirksgericht Baden auf die Klage des Gesuchstellers vom 14. Mai 2021 nicht eingetreten, weshalb der Gesuchsteller die Klage nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens am 22. März 2023 erneut eingereicht habe. Er habe in der Folge ein ausführlich begründetes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt und zwar weitgehend analog dem Gesuch, welches er bereits im Zusammenhang mit der "Erstklage" vom 14. Mai 2021 gestellt habe.