Im Amtsbericht vom 24. Juni 2021 des Betreibungsamtes Spreitenbach-Killwangen habe dieses darauf hingewiesen, dass das Existenzminimum des Gesuchstellers Fr. 2'778.45 betrage, womit das Betreibungsamt Spreitenbach-Killwangen einmal mehr seine Mittellosigkeit bestätigt habe. Mit Entscheid vom 12. April 2022 sei das Bezirksgericht Baden auf die Klage des Gesuchstellers vom 14. Mai 2021 nicht eingetreten, weshalb der Gesuchsteller die Klage nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens am 22. März 2023 erneut eingereicht habe.