In der Folge sei es dem Gesuchsteller gelungen, die durch die C. AG beantragte Verarrestierung seiner Vermögenswerte abzuwehren. Im Rahmen der Beschwerde gegen den Arrestbefehl habe der Gesuchsteller festgehalten, dass er vom Existenzminimum lebe, welches vom Betreibungsamt Spreitenbach-Killwangen auf Fr. 2'778.45 -4-