Der Beklagte unterschieb am 23. April 2021 (unbestrittenermassen) eine "Schuldanerkennung und Ratenzahlungsvereinbarung" über den Betrag von Fr. 41'600.00, wobei er sich verpflichtete, diese Schuld in monatlichen Raten zu je Fr. 300.00 abzubezahlen. Weiter sah die Ratenzahlungsvereinbarung vor, dass im Falle des Verzugs einer Ratenzahlung von mehr als fünf Tagen die gesamte Restschuld fällig werde. Der Beklagte hat anerkannt, der Klägerin eine bestimmte Geldsumme jeweils bei deren Fälligkeit zu bezahlen und dass im Falle der Nichtbezahlung einer Rate die gesamte Restschuld fällig wird. Diese Verpflichtung stellt eine Schuldanerkennung i.S.v.