1. 1.1. A. reichte am 11. Mai 2023 (Eingang) beim Bezirksgericht Baden eine Klage ein, mit welcher er beantragte, die B. AG sei zu verpflichten, ihm wegen "Beschmutzung" seines Leumunds eine Entschädigung von Fr. 3'650.00 zu bezahlen. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden setzte A. mit Verfügung vom 11. Mai 2023 eine Frist von zehn Tagen an zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 1'300.00. 1.3. Mit Eingabe vom 19. Mai 2023 stellte A. ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 2. Juni 2023 ab.