Letzteres war auch für die Unterhaltsverpflichtung des Klägers und die Schuldneranweisung der Fall (vgl. Verfügung des Obergerichts vom 11. Juli 2022 E. 1). Mit Berufungsentscheid vom 1. November 2022, mit dem der Entscheid des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 31. Januar 2022 aufgehoben und zur weiteren Abklärung und erneutem Entscheid an dieses zurückgewiesen wurde, wurde daher auch die Unterhaltsverpflichtung und die Anweisung an den Arbeitgeber des Klägers aufgehoben.