3. Gegen diesen Entscheid erhob der Kläger am 12. Juni 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung und beantragte: " 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Der Berufung sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Der Fall sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen sofortigen neuen Entscheid unter Berücksichtigung der heute aktuellen Zahlen zu treffen (der Berufungskläger hatte beantragt, statt der damals verfügten Fr. 1'900.00 seien vorläufig pro Monat maximal Fr. 700.00 festzulegen).