2.4. Mit Entscheid vom 1. Juni 2023 erkannte die Präsidentin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Zofingen im Verfahren SF.2023.40: " 1. Die mit Verfügung vom 2. Mai 2023 [recte: 3. Mai 2023] abgewiesene superprovisorische Aufhebung der Schuldneranweisung wird bestätigt. Für die Dauer des Abänderungsverfahrens werden keine vorsorglichen Massnahmen angeordnet.