3. Der [Kläger] wird verpflichtet, C. an den Unterhalt des gemeinsamen Kindes B. monatlich im Voraus Fr. 1'900.00 zu bezahlen. -5- 4. Die Arbeitgeberin des Beklagten, D. AG [...], wird angewiesen, von dessen Lohn ab sofort monatlich den Betrag von Fr. 1'900.00 nebst allfälligen Kinderzulagen abzuziehen und auf das Konto IBAN [...], lautend auf C., zu überweisen."