11. (berichtigt) Die Entscheidgebühr von Fr. 750.00 wird den Kindseltern je zur Hälfte mit Fr. 375.00 auferlegt. Beide Parteien haben dem Gericht je Fr. 375.00 nachzuzahlen. 12. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 1.4. Gegen diesen Entscheid erhob der Kläger beim Obergericht des Kantons Aargau am 19. April 2022 Berufung. Mit Verfügung vom 11. Juli 2022 ordnete der Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau, 1. Kammer des Zivilgerichts, für die Dauer des Berufungsverfahrens Folgendes an: