Die Anpassung der Unterhaltsbeiträge findet nur statt, soweit der oder die Verpflichtete nicht mit Urkunden nachweist, dass das Einkommen nicht entsprechend der Teuerung gestiegen ist. 8. (berichtigt) Die Arbeitgeberin des [Klägers] (die D. AG, [...]) wird angewiesen, von dessen Lohn folgende Beträge abzuziehen und auf ein von C. zu bezeichnendes Konto zu überweisen: