6. Der [Kläger] kann sich die bisher geleisteten Unterhaltsbeiträge von gesamthaft Fr. 2'740.75 an die Unterhaltsbeiträge anrechnen lassen. 7. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf 101.6 Punkten des Landesindexes des BIGA für Konsumentenpreise (Stand Oktober 2021; Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2023, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Indexstand vom November des Vorjahres 101.6