Die Besuche finden begleitet statt, nach Möglichkeit durch eine Person aus dem familiären Umfeld, mit der Aufgabe, die Besuche langsam auf 8 Stunden zu steigern. Stufe 2: Während 3 Sonntagen im Monat jeweils zwischen 10.00 und 18.00 Uhr. Stufe 3: Während jedem zweiten Wochenende von Freitag, 18.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr sowie während drei Wochen Ferien pro Jahr. Abweichende Vereinbarungen der Eltern bleiben vorbehalten. 3. (ergänzt) Die Erziehungsgutschriften gemäss Art. 52fbis AHVV werden ganz der Mutter C. angerechnet.