3.) Wenn in der Zeit von Probezeit ein Lohn (inkl. Kinder-Alimente) nicht CHF 4'500.- netto erreicht wird, muss B. den fehlenden Differenz zahlen. Beispiel: Lohn + Kinderalimente = 3'500 somit muss B. ein Differenz von 1'000 Franken zahlen. Diese Regelung gilt nur in der Probezeit. 4.) Nach Festvertrag muss B., kein Differenz bezahlen. Und die bestehenden Vereinbarungen und Unterhalt Pflichten lösen sich für immer auf. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die neue Regelung gelesen und verstanden habe. […]"