127 OR zehn Jahre betrage, könne aus dem Umstand, dass die Forderung während gut acht Monaten nicht geltend gemacht worden sei, nicht abgeleitet werden, dass dadurch deren Untergang anerkannt worden sei (angefochtener Entscheid E. 3.4). In der Folge erteilte die Vorinstanz der Klägerin provisorische Rechtsöffnung für den eingeklagten Betrag von Fr. 17'850.00.