2.2. Mit Stellungnahme vom 12. Mai 2023 (Posteingang: 15. Mai 2023) beantragte der Beklagte die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Klägerin. 2.3. Das Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 30. Mai 2023: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Region R. (Zahlungsbefehl vom 23. Januar 2023) für Fr. 17'850.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. 2.1. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin die vorgeschossenen Gerichtskosten von Fr. 400.00 zu ersetzen.