Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts R._____ (Zahlungsbefehl vom 23. Januar 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts R. vom 23. Januar 2023 betrieb die Klägerin den Beklagten für den Betrag von Fr. 17'850.00, zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: