1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 6. März 2023 für eine Forderung von Fr. 6'175.80 zzgl. 6 % Zins seit 1. November 2022 im Zusammenhang mit der Rechnung 43735 vom 30. September 2022. Gegen diesen ihr am 22. März 2023 zugestellten Zahlungsbefehl erhob die Beklagte am 31. März 2023 Rechtsvorschlag.