2.6. Mit Schreiben vom 20. April 2023 beantragte die Beklagte die Verlängerung des Mietverhältnisses bis Ende August 2023. 2.7. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am 31. Mai 2023 wie folgt: " 1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die 4½-Zimmerwohnung […] seit 28.02.2023 aufgelöst ist.