2.3. Am 20. März 2023 reichte die Klägerin die Sistierungsverfügung der Schlichtungsbehörde vom 14. März 2023 ein, wonach das dortige Verfahren bis zum Abschluss des Ausweisungsverfahren sistiert werde. 2.4. Die Beklagte liess sich am 22. März 2023 (Postaufgabe: 23. März 2023) vernehmen und beantragte die Sistierung des Ausweisungsverfahrens, bis die Verhandlungen zwischen den Parteien betreffend eine Verlängerung des Mietverhältnisses bis Ende August 2023 abgeschlossen seien. 2.5. Am 6. April 2023 nahm die Klägerin Stellung und hielt an ihrem Ausweisungsbegehren fest. -3-