Diesen Unterhaltsanspruch trat D. im Rahmen einer der Klägerin am 21. Februar 2022 erteilten "Inkasso- und Prozessvollmacht" (Gesuchsbeilage 2) für den Zeitraum der von der Klägerin geleisteten Vorschüsse bedingungslos an diese (Klägerin) ab. Gestützt auf diese Abtretung setzte die Klägerin gegen den Beklagten einen Betrag von Fr. 6'279.00 in Betreibung (Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj, Gesuchsbeilage 3). Dieser Betrag setzte sich zusammen aus den Unterhaltsbeiträgen für die Monate Februar 2022 bis September 2022 von (aufindexiert) je Fr. 897.00 abzüglich einer Teilzahlung des Beklagten in der Höhe von Fr. 897.00 (vgl. Rechtsöffnungsbegehren, act. 1).