Dezember 2022 an den Aargauischen Anwaltsverband für die Frage, ob die alte oder die neue Grundentschädigung zur Anwendung gelange, nicht der Zeitpunkt des Eingangs des Gesuchs, sondern der Zeitpunkt des Entscheids in der Sache bzw. der Festsetzung der Entschädigung ausschlaggebend. Inzwischen seien mehrere obergerichtliche Entscheide ergangen und online publiziert worden, welche die neue Grundentschädigung von Fr. 3'350.00 auch in Angelegenheiten zur Anwendung brächten, die bereits vor Beginn des Jahres 2023 anhängig gemacht worden seien.