Das Honorar in Zivilsachen orientiere sich nicht am Zeitaufwand. Vorliegend seien die Zuweisung der ehelichen Wohnung, die Herausgabe der Hausschlüssel, die Unterhaltsbeiträge, die Zuweisung des VW Tiguan, die Amortisation des Hypothekarkredits sowie die Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses streitig. Damit sei der Aufwand für ein Eheschutzverfahren durchschnittlich und das Grundhonorar demzufolge auf Fr. 2'500.00 festzusetzen. Als zusätzliche Rechtsschrift sei die Eingabe vom 9. März 2023 (Einreichung angeforderte Unterlagen) mit 5 % bzw. Fr. 125.00 zu entschädigen.