3.9. 3.9.1. Die Beklagte macht mit der Berufungsantwort (S. 11) weitere Gesundheitskosten für C._____ geltend, welche von der Krankenkasse nicht gedeckt würden. Bereits für das Jahr 2021 hätten diese Fr. 30.00 pro Monat betragen. In Jahr 2022 seien diese Kosten gestiegen. Der Kläger bringt dazu - 18 - einzig vor, diese Ausführungen der Beklagten entbehrten jeder Grundlage (Eingabe vom 28. Juli 2023, N. 22).