3.7. Die Beklagte macht mit der Berufungsantwort (S. 11) geltend, ihre Steuern würden in T._____ voraussichtlich leicht höher als in S._____ ausfallen. Gemäss der provisorischen Rechnung für 2023 betrügen die Steuern Fr. 294.00 pro Monat auf Kantons- und Gemeindeebene. Die als Berufungsantwortbeilage 12 eingereichte Steuerrechnung 2023 des Steueramts T._____ belegt diese Behauptung. Die entsprechende Steuerbelastung wird vom Kläger in seiner Eingabe vom 28. Juli 2023 im Übrigen nicht bestritten. Es ist somit ab 1. April 2023 (Umzug nach T._____) von einer monatlichen Steuerbelastung der Beklagten von Fr. 294.00 auszugehen.