93 SchKG (SchKG-Richtlinien; KKS.2005.7) im Grundbetrag enthalten sind und bei den Wohnkosten nicht mehr berücksichtigt werden können. Dasselbe gilt für die Radio- und Fernsehabgabe Serafe, welche nicht zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum gehört, jedoch von der Vorinstanz im familienrechtlichen Existenzminimum mit einer Telekommunikationspauschale von Fr. 100.00 berücksichtigt worden ist (angefochtener Entscheid Erw. 7.3.4) und entsprechend nicht zusätzlich bei den Wohnkosten veranschlagt werden kann.