Die Telekommunikationskosten seien bereits mit Fr. 100.00 berücksichtigt und könnten nicht nochmals bei den Wohnkosten aufgeführt werden. Einmalige Reparaturen könnten nicht als Nebenkosten vorgebracht werden. Nach Abzug der zu Unrecht geltend gemachten Beträge verblieben Wohnkosten von Fr. 1'250.00 pro Monat.