3.1.4. Die Beklagte führt dazu aus, mit einer Erhöhung ihres Pensums auf 80 % habe sie zumindest weiterhin einen Tag pro Woche, auf welchen sie die Termine von C._____ legen könne oder auch Gespräche mit den verschiedenen Fachpersonen. Diese Unterstützung (insbesondere Begleitung zu Terminen) von C._____ könne sie nicht in einem 100 %-Pensum bewerkstelligen. Sie arbeite Schicht, es sei für sie körperlich wie psychisch stark belastend. Niemand auf ihrer Abteilung arbeite zu 100 %, die Belastung sei bei 100 % nicht zumutbar. Zur Kompensation der verpassten Arbeitszeit wegen der Termine mit C._____ würde sie zusätzliche Tage arbeiten müssen (Berufungsantwort S. 8 ff.).