2.2. Mit Berufungsantwort vom 3. Juli 2023 beantragte die Beklagte die Berufungsabweisung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -8- 2.3. Mit Eingaben vom 28. Juli 2023 (Kläger) und 25. August 2023 (Beklagte) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: