10. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen den ihm in begründeter Ausfertigung am 17. Mai 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 30. Mai 2023 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Es sei Dispositiv-Ziffer 3 des [angefochtenen Entscheids] aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: -7- '3. Das gemeinsame Kind C._____, geb. tt.mm. 2012, wird für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut beider Elternteile gestellt. 2. Es sei Dispositiv-Ziffer 5 des [angefochtenen Entscheids] aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: