Einkommen Gesuchsteller (100%-Pensum): Fr. 7'618.00 Einkommen Gesuchsgegnerin vom 15. Okt. 2021 bis 31. Mai 2023 (70%-Pensum): Fr. 3'918.00 ab 1. Juni 2023 (80%-Pensum): Fr. 4'310.00 8. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen. 9. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.00 auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 2'400.00 verrechnet. Die Gesuchsgegnerin hat Fr. 800.00 an die Gerichtskasse Q._____ zu bezahlen und Fr. 800.00 dem Gesuchsteller direkt zu ersetzen.