6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchstellers." 1.3. An der Verhandlung vom 9. Mai 2022 erstatteten die Parteien mündlich Replik und Duplik und sie wurden befragt. Der Kläger zog sein Klagebegehren Ziff. 9 zurück. Die Klagebegehren Ziff. 2 und 7 änderte er wie folgt: -5- " 2. Es sei die gemeinsame Tochter C._____ (geboren am tt.mm. 2012) unter die Obhut beider Elternteile zu stellen, wobei die Obhut durch die Eltern alternierend auszuüben sei. […]